Rauchwarnmelderalarm in Hamburg!
Schon daran gedacht? Nach der Hamburgischen Bauordnung müssen alle Hamburger Wohnungen seit dem 01.01.2011 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dabei benötigen Sie für die Montage nicht zwingend einen Dienstleister, solange Sie die Vorgaben der DIN 14676 einhalten. Hierfür bietet ServCount für kleinere Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Zinshausbesitzer eine einfache Rauchwarnmelderlösung:
Das ServCount Selbstanwender-Set!


